Friseursalon übernehmen: Ablauf, Verträge, Fallstricke
Friseursalon übernehmen: Wo du Salons zur Übernahme findest, was mit Mietvertrag, Team und Kundenkartei passiert und welche Fallstricke du vorher prüfst.
Stand: 2026-11-03 · Autor: Redaktion Beautinda · Verantwortlich: TODO_CAN · Fachprüfung: Recht/Steuer – TODO_CAN (Fachprüfer Recht/Steuer in FREIGABEN.md fehlt)
Einen Friseursalon übernehmen heißt: Du kaufst einen laufenden Betrieb mit Einrichtung, Mietvertrag, Team und Kundenstamm, statt bei null zu starten. Dafür brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle, einen Kaufvertrag, die Zustimmung des Vermieters, eine Finanzierung und einen Plan für Mitarbeitende und Kundendaten. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer begleitet dich dabei, bei der Handwerkskammer Dortmund zum Beispiel kostenlos. Dieser Ratgeber führt dich von der Suche bis zu den ersten Monaten nach der Übergabe.
Wo findest du einen Friseursalon zur Übernahme?
Die zentrale Adresse ist nexxt-change, die Unternehmensnachfolge-Börse des Bundeswirtschaftsministeriums mit Partnern wie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, der DIHK und den Verbänden der Volksbanken und Sparkassen. Nach eigener Beschreibung findest du dort deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen zur Übernahme. Du kannst auch ein Kaufgesuch einstellen und dich von Inhaberinnen finden lassen, die einen passenden Betrieb abgeben wollen. Regionalpartner der Börse bieten laut Startseite kostenfreie Unterstützung im Nachfolgeprozess.
Die zweite Quelle sind die Handwerkskammern. Viele betreiben eine eigene Betriebsbörse; die Handwerkskammer Dortmund etwa schreibt, dass sie mit ihrer Betriebsbörse bei der Vermittlung von Unternehmen behilflich ist und ihre Unternehmensberater kostenlos beraten. Frag bei deiner Kammer nach der Nachfolgeberatung, bevor du auf eigene Faust suchst.
Die dritte Quelle ist der Markt selbst: Kleinanzeigen und die direkte Ansprache von Inhaberinnen, die auf das Rentenalter zugehen und keine Nachfolge im Team haben.
Was übernimmst du eigentlich mit dem Salon?

„Den Salon kaufen“ klingt nach einem Paket. In Wirklichkeit übernimmst du mehrere Dinge, die du getrennt prüfst und im Kaufvertrag einzeln regelst:
- Einrichtung und Technik: Waschplätze, Stühle, Geräte, Warenbestand. Was gehört dem Inhaber, was ist geleast?
- Mietvertrag: Er läuft auf den bisherigen Inhaber und geht nicht automatisch auf dich über.
- Mitarbeitende: Beim Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse auf dich über.
- Kundenstamm und Kundenkartei: Hier steckt ein großer Teil des Werts, und hier gelten Datenschutzregeln.
- Laufende Verträge: Lieferanten, Software, Telefon, Versicherungen, Musiklizenzen. Jeder Vertrag braucht eine Entscheidung: übernehmen, neu abschließen oder kündigen.
- Name und Auftritt: Salonname, Schild, Website, Social-Media-Konten, Google-Unternehmensprofil. Die Handwerkskammer Dortmund weist auf die Haftung bei Fortführung der Firma nach § 25 HGB und auf die Haftung für Steuerschulden nach § 75 AO hin. Lass dir das von Steuerberater und Anwalt erklären, bevor du den alten Namen übernimmst.
Die Verkäuferseite, also Wertermittlung, Käufersuche und Übergabephasen aus Sicht der Inhaberin, beschreibt unser Beitrag Salon verkaufen und übergeben. Lies ihn, um die Gegenseite zu verstehen.
Welche Voraussetzungen musst du als Übernehmerin erfüllen?
Friseure stehen in Anlage A der Handwerksordnung unter Nummer 38, dem Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können. Wer einen Friseursalon selbständig führt, muss deshalb in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Nach § 7 HwO wird als Inhaberin eines solchen Betriebs eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt; das kannst du selbst sein oder eine angestellte Meisterin. Die Voraussetzung erfüllt, wer in diesem oder einem verwandten Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Du brauchst den Meisterbrief also nicht zwingend selbst, wenn eine Meisterin als Betriebsleiterin im Salon arbeitet. Daneben nennt § 7 HwO weitere Wege: eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 HwO, eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO sowie bestimmte Abschlüsse aus dem EU- und EWR-Raum. Welche Variante auf dich passt, entscheidet die Handwerkskammer; geh früh hin, denn die Eintragung muss zum Übernahmetag stehen.
Dazu kommen die üblichen Schritte einer Gründung: Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Berufsgenossenschaft, Versicherungen. Übernimmst du ein Einzelunternehmen, geht es um die einzelnen Vermögenswerte und Verträge; bei einer GmbH um die Geschäftsanteile. Welche Verbindlichkeiten in welchem Fall bei dir landen, klärst du mit Steuerberatung und Anwalt vor dem Kaufvertrag.
Was passiert mit den Mitarbeitenden?
Hier ist das Gesetz klar. Nach § 613a BGB trittst du, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf dich übergeht, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Die Arbeitsverträge gelten also unverändert weiter, mit Gehalt und Urlaubsansprüchen. Eine Kündigung wegen des Übergangs, ob durch den alten Arbeitgeber oder durch dich, ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam.
Das Gesetz verlangt außerdem Transparenz. Der bisherige Arbeitgeber oder du musst die betroffenen Mitarbeitenden vor dem Übergang in Textform unterrichten, und zwar über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und die geplanten Maßnahmen (§ 613a Abs. 5 BGB). Jede Mitarbeiterin kann dem Übergang innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Unterrichtung schriftlich widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB). Widerspricht jemand, bleibt das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber.
In der Praxis heißt das: Rechne die Personalkosten durch, lies jeden Arbeitsvertrag und sprich mit dem Team, bevor die Unterrichtung verschickt wird. Ein Team, das die neue Chefin kennt, bleibt eher. Wie du die ersten Wochen mit einem bestehenden Team gestaltest, zeigt unser Beitrag zum Onboarding im Salon, nur dass diesmal du die Neue bist.
Mietvertrag: Der Salon hängt an den Räumen
Ohne Räume gibt es keinen Salon, und der Mietvertrag läuft auf den bisherigen Inhaber. Du brauchst deshalb einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter oder dessen ausdrückliche Zustimmung, dass du in den bestehenden Vertrag eintrittst. Das klärst du, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst. Ein Kaufpreis für Einrichtung und Kundenstamm ist wenig wert, wenn der Vermieter bald kündigt oder die Miete deutlich erhöht.
Prüfe Restlaufzeit und Verlängerungsoptionen, Kündigungsfristen, Staffel- oder Indexmieten, Nebenkosten, die Erlaubnis für Umbauten und wer beim Auszug den Rückbau zahlt. Kläre auch, was mit den Einbauten des Vorgängers (Waschplätze, Wasseranschlüsse) bei Vertragsende passiert.
Kundenkartei und DSGVO: Darfst du die Daten übernehmen?
Die Kundenkartei ist der wertvollste und heikelste Teil der Übernahme. Sie enthält Namen, Telefonnummern, Terminhistorie, Farbrezepturen und manchmal Hinweise auf Allergien, also besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Ob und wie diese Daten mit dem Salon auf dich übergehen dürfen, ist eine Datenschutzfrage. Die Antwort hängt davon ab, ob du eine Gesellschaft mit allen Verträgen übernimmst oder die Daten eines Einzelunternehmens einzeln auf dich übertragen werden, und um welche Datenarten es geht.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und wir geben hier keine Rechtsberatung. Als Orientierung: Lass die Übergabe der Kundendaten vor dem Vertragsschluss von einer Datenschutzberatung prüfen, informiere die Kundinnen über den Wechsel, am besten durch die bisherige Inhaberin, und frag bei sensiblen Daten nach einer Einwilligung. Daten, deren Übergabe nicht geklärt ist, übernimmst du nicht. Welche Daten ein Salon überhaupt erheben und wie lange er sie speichern darf, erklärt unser Leitfaden Kundenkartei DSGVO-konform führen.
Wert, Kaufpreis und Finanzierung
Was der Salon wert ist, bestimmen vor allem die bereinigten Gewinne der letzten Jahre, die Stammkundschaft und wie stark der Betrieb an der bisherigen Inhaberin hängt. Dazu kommen der Zustand der Einrichtung, die Lage, der Mietvertrag und das Team. Die gängigen Verfahren, vom Substanzwert als Untergrenze bis zur Multiplikatormethode auf Basis des bereinigten Gewinns, erklärt unser Beitrag darüber, was ein Salon wert ist. Lies ihn aus Käufersicht: Jeder Punkt, der dort den Wert steigert, ist für dich ein Punkt, den du dir belegen lässt.
Verlange die Abschlüsse der letzten drei Jahre, die aktuelle BWA, die Umsatzverteilung nach Mitarbeiterinnen und eine Liste aller Verträge und Verbindlichkeiten. Ein Kaufpreis, der sich nicht aus den künftigen Gewinnen zahlen lässt, ist zu hoch, egal wie schön der Salon ist.
Die Handwerkskammer Dortmund zählt zu den Vorteilen einer Übernahme den vorhandenen Kundenstamm, das eingearbeitete Mitarbeiterteam und einen fest kalkulierbaren Kaufpreis. Sie ergänzt aber, dass es keineswegs leichter sein muss, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen, als ein neues zu gründen. Für die Finanzierung sprich mit deiner Hausbank und frag die Betriebsberatung der Handwerkskammer, welche Förderungen für eine Nachfolge infrage kommen und ob sie deinen Businessplan gegenliest.
Fallstricke, die ersten Monate und deine Checkliste

Die typischen Fehler bei einer Übernahme sind selten juristisch, sondern praktisch:
- Alte Verbindlichkeiten: Offene Lieferantenrechnungen, Leasingraten, Steuerschulden. Lass dir im Kaufvertrag zusichern, welche Verbindlichkeiten beim Verkäufer bleiben, und kläre die Haftungsfragen nach § 25 HGB und § 75 AO mit Anwalt und Steuerberater.
- Investitionsstau: Waschplätze von vor zwanzig Jahren, eine Lüftung, die nicht mehr abnimmt, Elektrik ohne Nachweis. Geh mit einer Fachkraft durch die Räume und rechne die Investitionen gegen den Kaufpreis.
- Kundinnen hängen an der Vorgängerin: Ein Teil der Stammkundschaft kommt wegen der Person. Vereinbare eine Übergangsphase, in der die bisherige Inhaberin dich persönlich vorstellt.
- Software und Daten: Terminbuch, Kundenkartei und Kasse laufen oft auf einem Konto des Vorgängers. Kläre, ob du es übernimmst oder in ein eigenes System umziehst, und verlange den Datenexport als CSV oder Excel, bevor das alte Konto gekündigt wird. Wie so ein Umzug ohne Datenverlust abläuft, zeigt unser Beitrag Software wechseln ohne Datenverlust. Ein Beautinda-Konto legst du im Free-Tarif an, mit Online-Buchung, Kalender und einer einfachen Kundenkartei; die erweiterte Kundenakte mit Dokumenten und Bildern gibt es im Pro-Tarif, mehrere Mitarbeitende mit eigenen Rollen im VIP-Tarif.
In den ersten Monaten nach der Übergabe gilt: nichts überstürzen. Preise, Öffnungszeiten, Produktmarken und Abläufe änderst du erst, wenn du Team und Kundschaft kennst. Jede frühe Änderung lesen Kundinnen als Signal, ob sie bleiben sollen. Beobachte, welche Kundinnen nach dem Wechsel nicht mehr kommen, und steuere früh gegen.
Checkliste vor der Unterschrift
- Handwerksrolle: Eintragung mit Meisterbrief, Betriebsleiterin oder Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer geklärt
- Zahlen: Abschlüsse der letzten drei Jahre, aktuelle BWA, Vertrags- und Schuldenliste geprüft
- Mietvertrag: Zustimmung des Vermieters oder neuer Vertrag liegt schriftlich vor
- Team: Arbeitsverträge gelesen, Unterrichtung nach § 613a BGB vorbereitet, Personalkosten durchgerechnet
- Kundenkartei: Übergabe datenschutzrechtlich geprüft, Information der Kundinnen geplant
- Inventar und Technik: Eigentum, Leasing und Investitionsbedarf dokumentiert
- Kaufvertrag: Haftung für Altverbindlichkeiten, Übergabetermin, Übergangsphase und die Frage geregelt, ob die Verkäuferin in der Nähe wieder einen Salon eröffnen darf
Quellen
Quellen, geprüft am 03.11.2026:
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Handwerksordnung, Anlage A, Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 7 HwO Eintragung in die Handwerksrolle
- nexxt-change (BMWE mit Partnern ZDH, DIHK, BVR, DSGV): Unternehmensnachfolge-Börse, Startseite
- Handwerkskammer Dortmund: Betriebsübernahme













