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Fußpflege selbstständig machen: Regeln, Hygiene, mobil
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Fußpflege selbstständig machen: Regeln, Hygiene, mobil

Fußpflege selbstständig machen: Was kosmetische Fußpflege von Podologie trennt, welche Anmeldung nötig ist und was mobil gilt. Mit Checkliste.

Stand: 2026-11-03 · Autor: Redaktion Beautinda · Verantwortlich: TODO_CAN · Fachprüfung: Recht/Steuer und Gesundheit – TODO_CAN (Fachprüfer in FREIGABEN.md fehlen)

Kosmetische Fußpflege kannst du ohne staatliche Erlaubnis selbstständig anbieten, auch mobil und nebenberuflich. Du meldest ein Gewerbe an, klärst Hygieneauflagen mit dem Gesundheitsamt und arbeitest ausschließlich am gesunden Fuß. Die Bezeichnungen „Podologin“ und „Medizinische Fußpflegerin“ sind dagegen nach § 1 Podologengesetz geschützt und setzen eine Erlaubnis voraus. Dieser Beitrag zeigt, wo die Grenze verläuft und was du für den Start brauchst.

Kosmetische Fußpflege, medizinische Fußpflege, Podologie: Wo liegt die Grenze?

Vergleichstabelle kosmetische Fußpflege gegenüber Podologie: Tätigkeit, Erlaubnis, geschützte Bezeichnung, Bußgeld
Kosmetische Fußpflege und Podologie unterscheiden sich in Tätigkeit, Erlaubnis und Bezeichnung. · Quelle: Beautinda, eigene Grafik

Kosmetische Fußpflege ist eine gewerbliche Dienstleistung. Die IHK Koblenz beschreibt sie als Tätigkeit, die ausschließlich pflegerische, dekorative und prophylaktische Maßnahmen am gesunden Fuß umfasst. Dazu gehören Nägel kürzen, Hornhaut abtragen, Fußbad, Pflege und Lack.

Podologie ist ein Gesundheitsberuf mit eigenem Bundesgesetz. Nach § 3 Podologengesetz soll die Ausbildung dazu befähigen, allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen nach den Regeln der Hygiene auszuführen, krankhafte Veränderungen am Fuß zu erkennen, die ärztlich abgeklärt werden müssen, und auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte Behandlungen durchzuführen. Podologinnen wirken damit bei Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mit.

„Medizinische Fußpflege“ ist dabei kein eigenes drittes Angebot: Die IHK Koblenz setzt sie mit der Podologie gleich und beschreibt sie als heilberufliche Tätigkeit, die gesetzlich geregelt und erlaubnispflichtig ist. § 1 Absatz 1 PodG lautet wörtlich: „Wer die Berufsbezeichnung ‚Podologin‘ oder ‚Podologe‘ führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung ‚Medizinische Fußpflegerin‘ oder ‚Medizinischer Fußpfleger‘ darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.“

Kosmetische FußpflegePodologie / medizinische Fußpflege
ArtGewerbeGesundheitsberuf nach PodG
Erlaubniskeine besondere Erlaubnis, Gewerbeanmeldung (IHK Koblenz)Erlaubnis nach § 1 PodG
Tätigkeitpflegerische, dekorative, prophylaktische Maßnahmen am gesunden Fußauch medizinisch indizierte Behandlungen auf ärztliche Veranlassung (§ 3 PodG)
Bezeichnung„Fußpflegerin“, „kosmetische Fußpflege“, „Pediküre“„Podologin“, „Medizinische Fußpflegerin“ (geschützt)

Für dich ohne Podologie-Ausbildung heißt das: Du arbeitest am gesunden Fuß. Zeigt ein Fuß Veränderungen, die ärztlich abgeklärt werden müssen, verweist du an eine podologische Praxis oder an die Ärztin.

Darfst du Fußpflege ohne Ausbildung anbieten?

Rechtlich ja, wenn du bei der kosmetischen Fußpflege bleibst. Die IHK Koblenz schreibt, dass die kosmetische Fußpflege ohne besondere Erlaubnis frei ausgeübt werden kann und nur eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Einen vorgeschriebenen Abschluss gibt es nicht.

Fachlich solltest du trotzdem nicht ohne Schulung starten, denn du arbeitest mit Skalpell, Fräser und Zange an der Haut. Ein Fußpflegekurs mit Praxisanteil und eine Hygieneschulung sind die Mindestbasis. Welche Inhalte eine Hygieneschulung abdecken sollte und welche Nachweise du aufbewahrst, steht im Beitrag Hygieneschulung im Kosmetikstudio.

Bei der Außendarstellung gilt eine klare Grenze. Die IHK Koblenz nennt Werbung mit „medizinischer Fußpflege“ ohne entsprechende Qualifikation unzulässig, und nach § 9 PodG handelt ordnungswidrig, wer die Bezeichnungen „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Podologin“ ohne Erlaubnis führt; die Geldbuße kann nach § 9 Absatz 2 bis zu 2.500 Euro betragen. Schreib also „kosmetische Fußpflege“ oder „Pediküre“ auf Website, Visitenkarte und Google-Profil.

Welche Anmeldungen brauchst du?

Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Nach § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung muss, wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt nach § 14 GewO, wenn du den Betrieb später verlegst oder den Gegenstand des Gewerbes änderst. Die allgemeinen Gründungsschritte, von Rechtsform bis Eröffnungsplanung, stehen in der Checkliste Kosmetikstudio eröffnen.

Die IHK Koblenz ordnet die kosmetische Fußpflege als handwerksähnliches Gewerbe ein, das zur Handwerkskammer gehört. Kläre daher mit deiner Handwerkskammer, ob und wie du dich dort eintragen lässt.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn du klein oder nebenberuflich startest, prüfst du dort die Kleinunternehmerregelung. Welche Umsatzgrenzen gelten und wann die Regelung sich lohnt, erklärt der Beitrag Kleinunternehmerregelung für Kosmetikerinnen.

Nebenberuflich ist die kosmetische Fußpflege möglich, weil sie an keinen Berufsabschluss gebunden ist. Sprich vorab mit deiner Arbeitgeberin, falls dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten regelt, und prüfe, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung für dich sinnvoll ist, weil du am Körper der Kundin und in fremden Wohnungen arbeitest.

Mobile Fußpflege: Was ist bei Hausbesuchen anders?

Mobile Fußpflege heißt: Du kommst zur Kundin nach Hause, in die Seniorenwohnanlage oder ins Pflegeheim. Das Modell braucht keine eigenen Räume, verändert aber drei Dinge: Anmeldung, Zeitplanung und Hygiene.

Bei der Anmeldung stellt sich die Frage nach dem Reisegewerbe. Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums beantwortet die Frage nach einem mobilen Kosmetikstudio mit Fußpflege mit dem Gesetzestext des § 55 GewO: Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung Leistungen anbietet, und wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Ob Hausbesuche auf feste Terminvereinbarung darunter fallen, beantwortet das Portal nicht; es empfiehlt zur abschließenden Klärung das Gespräch mit dem zuständigen Gewerbeamt. Die Antwort stammt von Mai 2022, frag also vor der Anmeldung nach dem aktuellen Stand.

Bei der Zeitplanung rechnest du Anfahrt, Auf- und Abbau zu jedem Termin dazu. Plane Touren nach Stadtteilen, lege Termine in derselben Einrichtung hintereinander und halte Puffer frei. Die Fahrtkosten kalkulierst du in den Preis ein oder weist eine Anfahrtspauschale aus.

Bei der Hygiene fehlen dir unterwegs Handwaschbecken, Aufbereitungsraum und Sterilisationsgerät. Das unten zitierte Merkblatt aus Ludwigsburg beschreibt Räume, nicht Hausbesuche; für mobile Arbeit nennt keine unserer Quellen eigene Vorgaben. Was folgt, ist deshalb Praxisrat ohne amtliche Quelle: Du nimmst für jede Kundin ein eigenes Set steriler, verpackter Instrumente mit, transportierst gebrauchte Instrumente geschlossen zurück und bereitest sie zu Hause oder im Studio auf. Händedesinfektion, Einmalunterlagen, Einmalhandschuhe und ein verschließbarer Behälter für spitze Abfälle gehören in jede Tasche. Welche Anforderungen dein Gesundheitsamt an mobile Fußpflege stellt, klärst du vor dem ersten Hausbesuch.

Welche Hygienevorschriften gelten?

Hygienevorschriften für Fußpflege sind Landesrecht, Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt. Ein aktuelles Beispiel ist das Merkblatt des Gesundheitsamts im Landkreis Ludwigsburg zur kosmetischen Fußpflege nach der Hygieneverordnung Baden-Württemberg vom 11. Juni 2002, Stand April 2026. Die Kernpunkte zeigen, was auf dich zukommt:

  • Nahe am Arbeitsplatz muss ein Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasser stehen, ausgestattet mit Händedesinfektionsmittelspender, Flüssigseifenspender und Einmalhandtüchern.
  • Fußboden, Arbeitsflächen, Liegen, Stühle und Wände im Kontaktbereich der Kundin müssen in einwandfreiem Zustand sein, der Boden trittsicher und fugenarm.
  • Am Arbeitsplatz steht ein Abfalleimer mit Deckel und Fußbedienung, der geschlossen bleibt.
  • Wiederverwendbare Instrumente sind nach den Vorschriften des Medizinprodukterechts aufzubereiten. Zur Sterilisation sind nur Verfahren zulässig, die vom Robert Koch-Institut oder der zuständigen Bundesoberbehörde anerkannt sind.
  • Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und deren Funktionsprüfung sind in einem betriebseigenen Hygieneplan schriftlich festzuhalten.
  • Spitze und scharfe Gegenstände dürfen nur in Behältern entsorgt werden, die eine Verletzungsgefahr ausschließen.

Das Merkblatt gilt für Baden-Württemberg, in anderen Ländern können die Anforderungen abweichen. Frag dein Gesundheitsamt nach dem Merkblatt für Fußpflege, bevor du Räume anmietest oder Geräte kaufst. Die allgemeinen Pflichten für Beauty-Betriebe, vom Hygieneplan bis zur Dokumentation, fasst der Beitrag Hygienepflichten im Beauty-Studio zusammen.

Welche Ausstattung brauchst du?

Die Ausstattung ist überschaubar, aber nicht billig, weil Hygiene und Instrumente Qualität verlangen. Preise schwanken je nach Hersteller und Zustand, deshalb hier nur die Kostenfaktoren:

  • Behandlungsplatz: Fußpflegestuhl oder verstellbarer Behandlungsstuhl im Studio, für mobile Arbeit eine tragbare Liege oder ein Fußstützer plus Arbeitshocker.
  • Fräsgerät: Nass- oder Trockentechnik, mit Absaugung oder Spray.
  • Instrumente: Mehrere Sets aus Zangen, Skalpellhaltern, Klingen, Sonden und Feilen, damit du während der Aufbereitung weiterarbeiten kannst.
  • Aufbereitung: Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Ultraschallbad oder Instrumentenwanne, Sterilisationsgerät mit anerkanntem Verfahren, Siegelgerät und Sterilgutverpackung.
  • Verbrauchsmaterial: Einmalhandschuhe, Mundschutz, Einmalunterlagen, Händedesinfektion, Fräser, Klingen, Pflegeprodukte.
  • Entsorgung: Durchstichsichere Abwurfbehälter für Klingen und Fräser, Abfalleimer mit Fußbedienung.
  • Organisation: Terminkalender, Kundenkartei, Kasse oder Rechnungslösung, bei mobiler Arbeit ein Rollkoffer.

Kaufe lieber weniger Instrumente in guter Qualität als viele günstige.

Wie findest du Kundinnen und organisierst Termine?

Fußpflege lebt von Stammkundinnen, deshalb zählt zuerst Sichtbarkeit vor Ort. Ein Google-Unternehmensprofil ist der Einstieg: Trag deine Leistung als „kosmetische Fußpflege“ ein, mit Öffnungszeiten, Einzugsgebiet bei mobiler Arbeit und Fotos, und bitte Kundinnen um Bewertungen.

Für mobile Fußpflege sind Pflegedienste und Seniorenwohnanlagen naheliegende Partner. Stell dich dort persönlich vor und biete feste Besuchstage an. Ob daraus Aufträge werden, entscheiden die Einrichtungen. Bleib bei der Ansprache bei deinem kosmetischen Angebot.

Bei den Terminen hilft ein Kalender auf dem Handy mit Online-Buchung, damit Kundinnen nicht anrufen müssen, während du behandelst. Bei Beautinda gibt es Online-Buchung, App-Kalender und Kundenkartei mit Notizen im Free-Tarif. Terminerinnerungen per E-Mail oder SMS sind im Pro-Tarif enthalten, ein Kassensystem im VIP-Tarif, die TSE dazu als separates Zusatz-Abo. Worauf du bei der Einrichtung achtest, beschreibt der Beitrag Online-Terminbuchung im Kosmetikstudio.

Für mobile Fußpflege sind Erinnerungen besonders nützlich, weil ein vergessener Termin auch die Fahrt kostet. Notiere in der Kundenkartei Besonderheiten wie Treppen ohne Aufzug oder Parkmöglichkeiten.

Checkliste für den Start

Checkliste mit sieben Punkten für den Start in die selbstständige Fußpflege
Sieben Punkte für den Start, von der Qualifikation bis zur Terminorganisation. · Quelle: Beautinda, eigene Grafik
  1. Qualifikation: Fußpflegekurs mit Praxisanteil und Hygieneschulung, Nachweise ablegen.
  2. Angebot abgrenzen: nur kosmetische Fußpflege am gesunden Fuß, Bezeichnung „kosmetische Fußpflege“ oder „Pediküre“, keine „medizinische“ Werbung.
  3. Anmeldung: Gewerbe nach § 14 GewO, Reisegewerbe-Frage bei mobiler Arbeit, Handwerkskammer, Fragebogen des Finanzamts mit Kleinunternehmerregelung.
  4. Hygiene: Merkblatt des Gesundheitsamts besorgen, Hygieneplan schreiben, Aufbereitung der Instrumente festlegen.
  5. Ausstattung: Behandlungsplatz, Fräsgerät, mehrere Instrumentensets, Sterilisation, Verbrauchsmaterial, Abwurfbehälter.
  6. Absicherung: Betriebshaftpflichtversicherung prüfen, Krankenversicherung und Altersvorsorge bei Nebenerwerb klären.
  7. Organisation: Google-Unternehmensprofil, Terminkalender mit Online-Buchung, Kundenkartei, Preise inklusive Anfahrt.

Quellen

Quellen, geprüft am 03.11.2026:

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