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Stuhlmiete Friseur: So funktioniert das Modell
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Stuhlmiete Friseur: So funktioniert das Modell

Stuhlmiete beim Friseur erklärt: Festmiete oder Umsatzanteil, Handwerksrolle und Meisterfrage, Vertragsinhalte, Steuern und Checkliste für beide Seiten.

Stand: 2026-11-03 · Autor: Redaktion Beautinda · Verantwortlich: TODO_CAN · Fachprüfung: Recht/Steuer – TODO_CAN (Fachprüfer Recht/Steuer in FREIGABEN.md fehlt)

Stuhlmiete beim Friseur bedeutet: Eine selbstständige Friseurin mietet einen Arbeitsplatz in einem bestehenden Salon und arbeitet dort auf eigene Rechnung, mit eigenen Kundinnen, eigenen Preisen und eigenen Zeiten. Der Salon bekommt dafür eine Miete, entweder als fester Betrag oder als Anteil am Umsatz. Die Mieterin führt ein eigenes Gewerbe; weil Friseure in Anlage A der Handwerksordnung stehen, setzt der selbstständige Betrieb nach § 1 HwO die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Dieser Ratgeber erklärt das Modell für beide Seiten: für Stylistinnen, die einen Stuhl mieten wollen, und für Inhaberinnen, die einen Stuhl vermieten wollen.

Was ist Stuhlmiete beim Friseur?

Bei der Stuhlmiete vermietet ein Salon einen Bedienplatz an eine Friseurin, die ihr eigenes Unternehmen führt. Sie ist nicht angestellt, sondern Vertragspartnerin auf Augenhöhe: zwei Betriebe teilen sich Räume, Waschplatz und Empfang. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern beschreibt den Trend zur Stuhlmiete im Friseurhandwerk als „unübersehbar“ und ordnet sie als Kooperationsform zwischen Betriebsinhabern ein.

Das unterscheidet die Stuhlmiete von einer Anstellung in drei Punkten. Erstens trägt die Mieterin das unternehmerische Risiko selbst: Hat sie keine Kundinnen, hat sie keine Einnahmen, die Miete läuft trotzdem. Zweitens bestimmt sie ihre Preise, ihre Arbeitszeiten und ihr Material selbst. Drittens kassiert sie selbst und führt eine eigene Buchhaltung. Wie sich das Modell gegen eine Festanstellung rechnet, zeigt der Beitrag Stuhlmiete vs. Anstellung im Vergleich.

Wie funktioniert das Modell im Alltag?

In der Praxis haben sich zwei Abrechnungsmodelle etabliert. Bei der Festmiete zahlt die Mieterin einen vereinbarten Betrag pro Monat oder pro gemietetem Tag, unabhängig davon, wie viel sie umsetzt. Das ist für beide Seiten gut planbar und hält die Geschäfte klar getrennt. Beim Umsatzanteil zahlt die Mieterin einen vereinbarten Prozentsatz ihrer Einnahmen an den Salon. Das senkt ihre Fixkosten in ruhigen Monaten, verknüpft aber ihre Einnahmen eng mit dem Salon. Wie du diesen Punkt sauber gestaltest, erklärt der Beitrag Mietstuhl im Salon rechtssicher gestalten.

Eine verbindliche Höhe gibt es nicht, die Miete ist Verhandlungssache. Die Höhe bestimmen vor allem diese Faktoren:

  • Lage und Ausstattung des Salons
  • Zahl der gemieteten Tage pro Woche und die Zeiten
  • Mitnutzung von Waschplatz, Empfang, Wartebereich und Geräten
  • Wer Material, Handtücher, Reinigung, Strom und Wasser trägt
  • Ob die Mieterin eigene Kundinnen mitbringt oder auf Laufkundschaft des Salons hofft
  • Festmiete oder Umsatzanteil

Im Alltag organisiert sich die Mieterin wie ein eigener kleiner Betrieb. Sie braucht eine eigene Terminbuchung, eine eigene Kundenkartei und eine eigene Kasse, getrennt von der des Salons. Bei Beautinda geht das mit einem eigenen Konto im Free-Tarif (Online-Buchung, Kalender, Kundenkartei) und im VIP-Tarif mit Kassensystem; die TSE ist dabei ein separates Zusatz-Abo.

Welche Voraussetzungen braucht die Mieterin?

Ablaufgrafik mit fünf Schritten zur Stuhlmiete: Gewerbe, Handwerksrolle, Mietmodell, Vertrag, eigene Werkzeuge
Fünf Schritte von der Gewerbeanmeldung bis zur eigenen Kasse. · Quelle: Beautinda, eigene Grafik

Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Laut § 14 Abs. 1 GewO muss, wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Eine Stuhlmieterin, die auf eigene Rechnung arbeitet, betreibt ein eigenes Gewerbe; die Anzeige gehört deshalb zu ihren ersten Schritten.

Der zweite Schritt ist die Handwerksrolle. Friseure stehen unter Nummer 38 in der Anlage A der Handwerksordnung, dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke. Nach § 1 Abs. 1 HwO ist der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. Eingetragen wird laut § 7 Abs. 1a HwO, wer in diesem Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.

Viele suchen nach „Stuhlmiete Friseur ohne Meister“. Die Handwerksordnung kennt dafür zwei Wege, beide mit Antrag und Einzelfallprüfung. Die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO setzt eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk voraus und eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren in diesem Handwerk, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Leitend heißt laut Gesetz, dass der Gesellin eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse übertragen worden sind, nachweisbar etwa durch Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibungen. Die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ist für Ausnahmefälle gedacht, etwa wenn die Meisterprüfung für die Antragstellerin eine unzumutbare Belastung bedeuten würde; die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen dann anders nachgewiesen werden. Beide Wege laufen über die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer. Ob deine Voraussetzungen reichen, sagt dir die Handwerkskammer vor Ort, nicht dieser Artikel.

Dazu kommen die üblichen Schritte jeder Gründung: steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Betriebshaftpflicht, Krankenversicherung und die Wahl der Rechtsform. Den kompletten Ablauf beschreibt der Beitrag Friseursalon eröffnen Schritt für Schritt, viele Stuhlmieterinnen starten als Einzelunternehmen, mehr dazu im Beitrag Rechtsform fürs Studio.

Was gehört in den Stuhlmiete-Vertrag?

Die Suche nach einem Mustervertrag ist verständlich, ein Muster ersetzt aber nicht die Anpassung an euren Fall. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern stellt Musterverträge für Kooperationen wie die Stuhlmiete bereit und bietet dazu Rechtsberatung an; frag bei deiner Kammer nach einem vergleichbaren Angebot. Unabhängig vom Muster sollte der Vertrag diese Punkte regeln:

  1. Mietgegenstand: welcher Stuhl, welche Räume, Geräte und Flächen mitgenutzt werden dürfen, an welchen Tagen und Zeiten
  2. Miete und Nebenkosten: Festmiete oder Umsatzanteil, was in der Miete enthalten ist (Strom, Wasser, Reinigung, Handtücher) und was die Mieterin selbst zahlt
  3. Material und Produkte: eigenes Material der Mieterin oder Abrechnung über den Salon
  4. Laufzeit, Kündigungsfristen und Regelungen für Krankheit und Urlaub, also ob die Miete dann weiterläuft
  5. Selbstständigkeit: ausdrücklich eigene Preise, eigene Kundinnen, eigene Terminvergabe, eigene Kasse und eigener Auftritt der Mieterin
  6. Haftung und Versicherung: wer bei Schäden an Kundinnen, Einrichtung oder Geräten haftet und welche Versicherungen jede Seite nachweist
  7. Kundendaten: getrennte Karteien, Umgang mit Daten beim Auszug und was mit Bewertungen und Online-Profilen passiert

Was im Vertrag steht, muss im Alltag auch gelebt werden. Ein Vertrag, der Selbstständigkeit verspricht, während der Salon Zeiten und Preise vorgibt, hilft bei einer Prüfung nicht.

Welche Steuern betreffen die Stuhlmiete?

Als Stuhlmieterin versteuerst du deinen Gewinn selbst, führst Einnahmen und Ausgaben in der eigenen Buchhaltung und gibst eigene Steuererklärungen ab. Der Salon verbucht die Miete als Einnahme. Mit „Kleingewerbe“ ist im Alltag meist ein kleines Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag gemeint, oft verbunden mit der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer. Ob die für dich sinnvoll ist, hängt von deinem erwarteten Umsatz und deinen Kundinnen ab; die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Ob und wie auf die Stuhlmiete selbst Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht pauschal beantworten. Klärt sie vor der Unterschrift mit der Steuerberatung, und zwar für beide Seiten, damit die Miete auf der Rechnung richtig ausgewiesen ist.

Wann wird Stuhlmiete zur Scheinselbständigkeit?

Das größte Risiko der Stuhlmiete ist, dass die Mieterin auf dem Papier selbstständig ist, im Alltag aber wie eine Angestellte arbeitet. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern nennt als Folgen einer Scheinselbstständigkeit unter anderem die Nachentrichtung von Sozialversicherungsabgaben und die überraschende Anwendungspflicht des Arbeitsrechts. Wen die Nachforderung in welcher Höhe trifft, hängt vom Einzelfall ab; auch deshalb gehört der Vertrag vor der Unterschrift in eine Rechtsberatung.

Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr den Status klären lassen. Beim Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wird laut DRV rechtsverbindlich festgestellt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Das Verfahren ist laut DRV kostenfrei, dauert im Durchschnitt drei Monate und kann auch im Voraus durchgeführt werden, also bevor die Tätigkeit beginnt. Benötigt werden alle Vereinbarungen, die das Auftragsverhältnis betreffen, also euer Vertrag. Welche Merkmale Prüfer im Einzelnen ansehen, steht ausführlich im oben verlinkten Beitrag zum Mietstuhl-Modell.

Vor- und Nachteile für beide Seiten

MieterinSalon
VorteileSelbstständigkeit ohne eigene Ladenmiete, Einrichtung und Kaution; eigene Preise und Zeiten; Start mit überschaubarem KapitalFreie Plätze bringen Einnahmen; kein Personalaufwand, keine Lohnnebenkosten; mehr Leben im Salon
NachteileMiete läuft auch ohne Kundinnen; Abhängigkeit von Ruf und Öffnungszeiten des Salons; eigene Buchhaltung, Versicherung und VorsorgeKaum Einfluss auf Qualität, Preise und Auftritt der Mieterin; Kundinnen binden sich an die Person, nicht an den Salon; Risiko der Scheinselbständigkeit
Passt, wenndu schon eigene Kundinnen hast und unternehmerisch denken willstdu Platz frei hast und mit klar getrennten Betrieben leben kannst

Checkliste vor der Unterschrift

Checkliste mit sieben Punkten vor der Unterschrift eines Stuhlmiete-Vertrags
Sieben Punkte, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten. · Quelle: Beautinda, eigene Grafik

Bevor ihr unterschreibt, geht beide diese Punkte durch:

  • Gewerbeanmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle der Mieterin liegen vor oder sind beantragt
  • Mietmodell (Festmiete oder Umsatzanteil) ist mit den eigenen Zahlen durchgerechnet
  • Alle sieben Vertragspunkte aus dem Abschnitt oben sind geregelt und von einer Rechtsberatung oder der Handwerkskammer gegengelesen
  • Steuerberatung hat die Umsatzsteuerfrage und die Kleinunternehmerregelung für beide Seiten geklärt
  • Mieterin hat eigene Terminbuchung, eigene Kundenkartei und eigene Kasse eingerichtet
  • Versicherungen beider Seiten sind nachgewiesen
  • Bei Zweifeln am Status ist das Statusfeststellungsverfahren beantragt, bevor es losgeht

Quellen

Quellen, geprüft am 03.11.2026:

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