Friseurmeister: Kosten, Dauer und Förderung
Friseurmeister Kosten: Kursgebühren, Prüfungsgebühr und Dauer laut Handwerkskammer, dazu Aufstiegs-BAföG mit Zuschuss und Darlehenserlass. Mit Rechnung.
Stand: 2026-11-04 · Autor: Redaktion Beautinda · Verantwortlich: TODO_CAN · Fachprüfung: Recht/Förderung – TODO_CAN (Fachprüfer in FREIGABEN.md fehlt)
Was der Friseurmeister kostet, hängt von der Handwerkskammer und der Meisterschule ab: Die Handwerkskammer Düsseldorf rechnet für alle vier Prüfungsteile mit 7.308 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren plus circa 950 Euro Lernmittel (Stand 23.09.2026), die Handwerkskammer zu Köln nennt auf ihrer Kursseite für 2027 (abgerufen 04.11.2026, unter Vorbehalt) allein für Teil I und II 4.534 Euro Kursgebühr und 1.100 Euro Prüfungsgebühr. Die Fachteile dauern laut HWK Düsseldorf etwa drei Monate in Vollzeit oder etwa acht Monate in Teilzeit. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt nach § 12 AFBG 50 Prozent der Gebühren als Zuschuss, der Rest läuft als KfW-Darlehen, von dem nach bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird.
Was kostet der Friseurmeister?

Die Meisterprüfung besteht nach § 45 Abs. 3 HwO aus vier Teilen: der fachpraktischen Meisterleistung (Teil I), der Fachtheorie (Teil II), den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen (Teil III) und den berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen (Teil IV). Für jeden Teil fallen Lehrgangsgebühr, Prüfungsgebühr und Lernmittel an. Die Höhe unterscheidet sich je nach Handwerkskammer und Meisterschule; die folgenden Beträge gelten nur für die genannten Kammern.
Die Handwerkskammer Düsseldorf veröffentlicht eine Beispielrechnung für die Meisterschule im Friseurhandwerk (Stand 23.09.2026):
| Teil | Lehrgangsgebühr | Prüfungsgebühr (zurzeit) | Lernmittel (circa) |
|---|---|---|---|
| Fachpraxis und Fachtheorie (Teil I und II) | 3.298 Euro | 960 Euro | 800 Euro |
| Gepr. Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung HwO (Teil III) | 1.880 Euro | 230 Euro | 110 Euro |
| Ausbildung der Ausbilder (Teil IV) | 680 Euro | nicht einzeln ausgewiesen | 40 Euro |
| Summe | 5.858 Euro | 1.450 Euro | 950 Euro |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zusammen ergeben laut dieser Aufstellung zurzeit 7.308 Euro; die Kammer behält sich Änderungen vor. Für Lernmittel gibt es laut Kammer keine AFBG-Förderung.
Zum Vergleich die Handwerkskammer zu Köln (Kursseite für 2027, abgerufen 04.11.2026): Für Teil I und II nennt sie 4.534 Euro Kursgebühr und 1.100 Euro Prüfungsgebühr, zusammen 5.634 Euro. Arbeitsmaterial inklusive Laptop setzt sie mit zurzeit circa 900 Euro an, nicht förderfähig; Gebühren und Termine stehen unter Vorbehalt. Frag deshalb bei deiner Kammer nach der aktuellen Kostenaufstellung.
Wie lange dauert die Meisterschule?
Für die Fachteile I und II gibt die Handwerkskammer Düsseldorf als Lehrgangsdauer etwa drei Monate in Vollzeit und etwa acht Monate in Teilzeit an. Die Prüfungen finden nach Lehrgangsende innerhalb von circa sechs bis acht Wochen statt.
Die Handwerkskammer zu Köln plant 430 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten: Teilzeit vom 16. Januar bis zum 27. September 2027, Vollzeit vom 15. Februar bis zum 13. Mai 2027.
Teil III und Teil IV kommen hinzu; beide Kammern empfehlen, sie vor den Fachteilen zu besuchen. In Köln gelten die Prüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ als Anerkennung auf Teil III und die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO auf Teil IV.
Für die Förderung verlangt § 2 Abs. 3 AFBG mindestens 400 Unterrichtsstunden, in Vollzeit in der Regel mindestens 25 Stunden an vier Werktagen je Woche, in Teilzeit im Durchschnitt mindestens 18 Stunden je Monat. Die Förderungshöchstdauer liegt nach § 11 Abs. 1 AFBG bei 24 Kalendermonaten in Vollzeit und 48 in Teilzeit.
Wer wird zur Meisterprüfung zugelassen?
Nach § 49 Abs. 1 HwO wird zugelassen, wer die Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem sie die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat. Eine Mindestzahl an Gesellenjahren nennt Absatz 1 dafür nicht; nur wer die Prüfung in einem Ausbildungsberuf mit weniger als drei Jahren Ausbildungsdauer abgelegt hat, muss nach Satz 2 mindestens ein Jahr Berufstätigkeit im Friseurhandwerk nachweisen. Wie deine Kammer das im Einzelfall handhabt, klärst du vor der Anmeldung mit ihr.
Mit einer anderen Gesellen- oder Abschlussprüfung geht es nach § 49 Abs. 2 HwO über eine mehrjährige Berufstätigkeit im Friseurhandwerk; mehr als drei Jahre dürfen nicht gefordert werden, und die Kammer kann die Dauer nach Absatz 4 abkürzen. Die Zulassung spricht nach Absatz 5 der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses aus.
Was zahlt das Aufstiegs-BAföG?
Der Maßnahmebeitrag nach § 12 Abs. 1 AFBG besteht aus zwei Ansprüchen: Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro und Förderung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens 2.000 Euro. Dieser Beitrag wird in Höhe von 50 Prozent als Zuschuss geleistet, für den Rest besteht ein Anspruch auf einen Darlehensvertrag mit der KfW.
Das Darlehen ist nach § 13 Abs. 3 AFBG während der Maßnahme und einer Karenzzeit von zwei Jahren, längstens sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei. Danach ist es nach § 13 Abs. 5 AFBG innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten von grundsätzlich mindestens 128 Euro zurückzuzahlen.
Wer die Prüfung besteht, bekommt nach § 13b Abs. 1 AFBG gegen Vorlage des Zeugnisses 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für die Gebühren erlassen. Für Gründerinnen gibt es nach § 13b Abs. 2 AFBG mehr: Wer innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme im Inland ein Unternehmen gründet, übernimmt oder einen bestehenden Gewerbebetrieb erweitert, dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung trägt und den Betrieb mindestens drei Jahre als Haupterwerb führt, bekommt auf Antrag und gegen Nachweise das Restdarlehen für die Gebühren in voller Höhe erlassen. Raten und Zinsen der ersten drei Jahre nach der Gründung werden auf Antrag gestundet; liegen die Voraussetzungen nach drei Jahren nicht vor, sind die gestundeten Raten samt Zinsen zurückzuzahlen. Über Erlass und Stundung entscheidet nach § 13b Abs. 4 AFBG die KfW.
In Vollzeit kommt nach § 10 Abs. 2 AFBG ein Unterhaltsbeitrag hinzu, auf den eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet werden. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren erhalten nach § 10 Abs. 3 AFBG in Voll- und Teilzeit einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Einen Förderrechner gibt es laut HWK Düsseldorf auf aufstiegs-bafoeg.de.
Wie sieht die Rechnung mit Förderung aus?

Die Handwerkskammer Düsseldorf rechnet in ihrer Beispielrechnung (Stand 23.09.2026) so: 7.308 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, minus 50 Prozent Zuschuss AFBG (3.654 Euro), bleibt ein Darlehen von 3.654 Euro. Bei Bestehen erlässt die KfW 50 Prozent davon (1.827 Euro), das Restdarlehen beträgt 1.827 Euro. Dazu kommen circa 950 Euro Lernmittel, die du selbst trägst. Bei Bestehen und Existenzgründung nennt die Kammer als verbleibende Kosten circa 950 Euro, also nur die Lernmittel, weil das Restdarlehen vollständig erlassen werden kann.
Die Handwerkskammer zu Köln rechnet auf ihrer Kursseite für Teil I und II ähnlich: 5.634 Euro Gebühren, abzüglich 50 Prozent Aufstiegs-BAföG bleibt ein KfW-Darlehen von 2.817 Euro, abzüglich 50 Prozent Darlehenserlass bei bestandener Prüfung zahlst du 1.408,50 Euro plus 900 Euro für Material, Werkzeug und Bücher.
Beide Rechnungen setzen voraus, dass du bestehst: Der Erlass nach § 13b Abs. 1 AFBG knüpft an das Prüfungszeugnis an, ohne Bestehen bleibt das Darlehen ohne Erlass stehen.
Welche Prämie zahlt das Land nach der Prüfung?
Neben dem Aufstiegs-BAföG gibt es in Nordrhein-Westfalen die Meisterprämie. Das Arbeitsministerium NRW beschreibt sie als pauschalen Zuschuss von 2.500 Euro zum privaten Lebensunterhalt aus dem Europäischen Sozialfonds.
Beantragen können sie laut Ministerium Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihre Meisterprüfung in den letzten drei Monaten bestanden haben und deren Hauptwohnsitz bei Zeugnisausstellung in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Prüfung selbst muss nicht in NRW abgelegt worden sein; die Prämie wird einmal pro Person ausgezahlt und online beantragt. Das Ministerium erwähnt Aufstiegsprämien auch in anderen Bundesländern; welche Bedingungen dort gelten, erfährst du bei deiner Handwerkskammer.
Lohnt sich der Meister gegenüber Betriebsleiter oder Ausnahmebewilligung?
Friseure stehen in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 38) bei den zulassungspflichtigen Handwerken. Der selbstständige Betrieb ist nach § 1 Abs. 1 HwO nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet, und eingetragen wird nach § 7 Abs. 1a HwO, wer die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat. Daneben gibt es die Beschäftigung einer Betriebsleiterin mit Meisterprüfung, die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO und die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Wie der Eintrag mit Betriebsleiter oder Ausnahme funktioniert, steht im Ratgeber Barbershop eröffnen.
Für den Meister spricht, dass du von niemandem abhängst: Eine Betriebsleiterin kann kündigen, eine Ausnahmebewilligung gibt es nach § 8 Abs. 1 HwO nur in Ausnahmefällen. Mit dem Meisterbrief erfüllst du die Voraussetzung selbst, weist nach § 45 Abs. 2 HwO die Befähigung nach, Lehrlinge auszubilden, und erwirbst den Abschluss Bachelor Professional. Dagegen stehen nach der Beispielrechnung der HWK Düsseldorf nach Zuschuss und Erlass ein Restdarlehen von 1.827 Euro plus Lernmittel, mehrere Monate Lehrgang und in Vollzeit der Einkommensausfall. Wer schnell starten will, kann mit einer Betriebsleiterin beginnen und den Meister nachholen; wer einen Salon mit Team und Azubis plant, fährt mit dem Meister meist einfacher.
Was solltest du vor dem Start planen?
Erstens die Reihenfolge: Teil III und IV zuerst, dann die Fachteile. Zweitens der AFBG-Antrag rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn, denn der Unterhaltsbeitrag fließt nach § 11 Abs. 3 AFBG frühestens ab dem Antragsmonat. Drittens Lernmittel und Lebensunterhalt in Vollzeit, denn beides deckt die Förderung nur zum Teil; wie du Reserven aufbaust, liest du im Beitrag Rücklagen bilden.
Viertens der Weg danach: eigener Salon, gemieteter Stuhl oder zunächst angestellte Meisterin. Die Gründungsschritte stehen im Ratgeber Friseursalon eröffnen Schritt für Schritt, der Weg aus der Anstellung im Beitrag Vom Angestellten in die Selbstständigkeit, das Modell mit gemietetem Arbeitsplatz im Ratgeber Stuhlmiete beim Friseur.
Für den Start mit eigenem Terminbuch reicht bei Beautinda der Free-Tarif mit Online-Buchung und App-Kalender; Terminerinnerungen per E-Mail oder SMS gibt es ab Pro, das Kassensystem mit TSE als Zusatz-Abo im VIP-Tarif.
Quellen
Quellen, geprüft am 04.11.2026:
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Handwerksordnung (HwO) § 49 Zulassung zur Meisterprüfung, dazu § 1, § 7, § 45 und Anlage A HwO
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) § 12 Förderungsart, dazu §§ 2, 10, 11, 13 und 13b AFBG
- Handwerkskammer Düsseldorf: Kostenaufstellung Meisterschule im Friseurhandwerk, Beispielrechnung (Stand 23.09.2026)
- Handwerkskammer zu Köln: Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Friseur-Handwerk, Kursdetails 2027
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Meisterprämie













