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Tätowierer werden: Ausbildung, Hygiene, Pflichten
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Tätowierer werden: Ausbildung, Hygiene, Pflichten

Tätowierer werden ohne staatliche Ausbildung: Wie der Weg über Studio und Hygieneschulung läuft, welche Pflichten nach GewO, IfSG und REACH gelten.

Stand: 2026-11-04 · Autor: Redaktion Beautinda · Verantwortlich: TODO_CAN · Fachprüfung: Recht und Gesundheit – TODO_CAN (Fachprüfer in FREIGABEN.md fehlt)

Tätowierer werden kannst du in Deutschland ohne staatliche Ausbildung: Laut Existenzgründungsportal des BMWK ist Tätowierer kein staatlich anerkannter Beruf, einen anerkannten Berufsabschluss gibt es deshalb nicht. Der übliche Weg führt über eigene Zeichenarbeit, eine Lernzeit in einem Studio und eine Hygieneschulung. Sobald du selbstständig arbeitest, gelten die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO, die Hygiene-Verordnung deines Bundeslands, die Überwachung durch das Gesundheitsamt nach § 36 Abs. 2 IfSG und die REACH-Regeln für Tätowierfarben.

Gibt es eine anerkannte Ausbildung zum Tätowierer?

Nein. Das Existenzgründungsportal des BMWK beantwortet die Frage einer angehenden Tätowiererin so: „Tätowiererin“ und „Tätowierer“ ist in Deutschland bis zum Stand der Antwort (Februar 2021) kein staatlich anerkannter Beruf, und deshalb gibt es auch keine staatlich anerkannte Berufsausbildung mit Berufsabschluss. Der Infopool wird nicht mehr aktualisiert; das Portal weist selbst darauf hin, dass sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können.

Das heißt nicht, dass jeder einfach loslegen kann. Es heißt, dass niemand deine Qualifikation vorab prüft. Was du kannst, sieht deine Kundin erst auf ihrer Haut. Die Verantwortung für saubere Technik, Hygiene und Aufklärung liegt damit vom ersten Tag an bei dir und bei dem Studio, in dem du lernst.

Wie läuft der übliche Weg in den Beruf?

Ablaufgrafik mit fünf Stationen vom Zeichnen über Lernzeit im Studio, Hygieneschulung und selbstständigen Gastplatz bis zum eigenen Tattoostudio
Fünf Stationen vom ersten Entwurf bis zum eigenen Studio. · Quelle: Beautinda, eigene Grafik

Weil es keinen vorgeschriebenen Weg gibt, hat sich in der Branche ein typischer Ablauf eingespielt. Er hat drei Bausteine, die du nacheinander oder parallel angehst.

Zeichnen. Tätowieren ist Zeichnen auf einem schwierigen Untergrund. Bevor dich ein Studio ernst nimmt, brauchst du eine Mappe mit eigenen Entwürfen: saubere Linien, Schattierungen, verschiedene Stile, eigene Motive statt Kopien. Die Mappe ist deine Bewerbung.

Lernzeit im Studio. Das Existenzgründungsportal des BMWK beschreibt, dass sich viele Tätowierer in der Anfangsphase einem Tattoo-Studio mit festem Standort anschließen. In dieser Zeit schaust du zu, bereitest den Arbeitsplatz vor, lernst Nadeln, Maschinen, Farben, Sterilisation und den Umgang mit Kundinnen kennen und stichst zuerst auf Übungshaut, später unter Aufsicht. Wie lange das dauert und ob du dafür bezahlt wirst oder selbst zahlst, regelt jedes Studio anders. Lass dir die Bedingungen vorher schriftlich geben.

Hygieneschulung. Laut Existenzgründungsportal des BMWK gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen; teilweise muss die Teilnahme an Hygieneschulungen nachgewiesen werden, teilweise ist ein Impfpass mit gültiger Hepatitis-B- und Tetanusimpfung vorzulegen. Das klärst du beim Gesundheitsamt an deinem Arbeitsort. Eine Hygieneschulung ist in jedem Fall sinnvoll, auch wenn dein Land sie nicht verlangt, denn du arbeitest mit Blutkontakt.

Welche Hygienepflichten gelten beim Tätowieren?

Die Grundlage steht im Infektionsschutzgesetz. Nach § 36 Abs. 2 IfSG können Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Tätowieren fällt darunter: Die Nadel verletzt die Haut, Blut kann austreten. Das Existenzgründungsportal des BMWK rät deshalb, die Tätigkeit mit dem Gesundheitsamt am Sitz des Gewerbes abzustimmen.

Die Einzelheiten regeln die Bundesländer. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat eine Hygiene-Verordnung vom 9. Januar 2003, gestützt auf § 17 Abs. 4 IfSG. Sie gilt für berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde und nennt das Tätowieren ausdrücklich. Ihre Pflichten in § 2 richten sich an die Person, die die Handlung vornimmt, also auch an dich, wenn du im Studio einer anderen Person stichst:

  • Vor jeder Handlung, die die Haut verletzt, Hände reinigen, Hände und Hautfläche desinfizieren, Einmalhandschuhe tragen und für jeden neuen Kunden neue verwenden (§ 2 Abs. 1).
  • Nur mit sterilen Geräten stechen; sterile Einmalmaterialien nach dem ersten Gebrauch nicht wieder verwenden; mehrfach verwendbare Geräte nach jedem Gebrauch desinfizierend reinigen, sterilisieren und steril aufbewahren (§ 2 Abs. 2).
  • Arbeitsflächen mindestens an jedem Arbeitstag gründlich reinigen und desinfizieren (§ 2 Abs. 5); Nadeln nur in einer Verpackung entsorgen, die eine Verletzungsgefahr ausschließt (§ 5).

Die Pflichten der Studioinhaberin, von der Wahl der Desinfektionsmittel bis zur halbjährlichen Prüfung der Sterilisatoren, stehen vollständig im Beitrag zur Studioeröffnung (unten verlinkt). Für andere Länder gilt die jeweilige Landesverordnung; frag beim Gesundheitsamt danach. Wie ein Hygieneplan aussieht und wie du Reinigung und Desinfektion dokumentierst, steht im Beitrag Hygiene im Beauty-Studio: Pflichten, Checklisten und Best Practices.

Was muss ich über Tätowierfarben wissen?

Tätowiermittel sind in der EU chemikalienrechtlich beschränkt. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Fragen und Antworten, Stand 06.05.2025) gilt seit dem 4. Januar 2022 die Beschränkung in Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung für Stoffe in Tätowierfarben und Permanent Make-up, bei denen ein Gesundheitsrisiko bekannt ist; in Deutschland regelt daneben seit 2009 die Tätowiermittel-Verordnung die Mittel. Für die Sicherheit der Mittel ist laut BfR primär der Hersteller verantwortlich. Für dich heißt das: Du kaufst nur Farben mit vollständiger Deklaration der Inhaltsstoffe, notierst je Kundin die verwendete Charge und verdünnst laut BfR ausschließlich mit sterilem Wasser.

Für deine Lernzeit ist ein Hinweis des BfR besonders wichtig: Es nennt als mögliche akute Folgen einer Tätowierung Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narben und allergische Reaktionen; Infektionen können bei nicht sterilen Geräten oder kontaminierter Tinte auftreten. Die Norm DIN EN 17169 (Tätowieren, sichere und hygienische Praxis) beschreibt laut BfR unter anderem den Inhalt der Schulung des Personals zur Infektionsvermeidung. Frag im Studio, ob es nach dieser Norm arbeitet und dich danach schult. Für Permanent Make-up gelten dieselben REACH-Regeln, die berufliche Einordnung ist aber eine andere; die Unterschiede stehen im Beitrag Kosmetische Tattoos und PMU: Richtlinien in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Angestellt, Gastplatz oder eigenes Gewerbe: Welche Form passt zum Start?

Nach der Lernzeit arbeiten die meisten in einem fremden Studio weiter. Dafür gibt es drei Formen, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer das Gewerbe trägt.

FormWer zeigt das Gewerbe an?Was du trägst
Angestellt im StudioDie StudioinhaberinDeine Arbeit und die Hygiene an deinem Platz; Versicherung, Material und Räume stellt das Studio
Selbstständig mit Platz im fremden Studio (Gastplatz, Umsatzbeteiligung oder Platzmiete)Du selbstEigene Gewerbeanzeige, eigene Versicherung, eigene Steuern; Hygiene gemeinsam mit dem Studio
Eigenes Studio oder mobilDu selbstAlles: Räume, Hygiene, Gesundheitsamt, Material, Kundinnen

Sobald du selbstständig tätowierst, greift § 14 Abs. 1 GewO: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen; das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt oder aufgegeben wird. Laut Existenzgründungsportal des BMWK brauchst du dafür einen Gewerbeschein und eine Geschäftsadresse in Deutschland, auch für ein Reisegewerbe; viele nehmen in der Anfangsphase den Sitz ihres Gewerbes im Studio, dem sie sich anschließen. Das Portal empfiehlt außerdem eine Haftpflichtversicherung für die Berufsausübung (es nennt eine Vermögenshaftpflichtversicherung, die Fälle wie allergische Schocks oder schwere Narbenbildung abdecken soll).

Der selbstständige Platz im fremden Studio funktioniert ähnlich wie die Stuhlmiete beim Friseur: Du zahlst eine feste Miete oder einen Umsatzanteil und bestimmst Preise, Zeiten und Kundinnen selbst. Welche Vertragspunkte dabei wichtig sind und wo die Grenze zur Scheinselbstständigkeit verläuft, liest du im Beitrag Stuhlmiete beim Friseur: So funktioniert das Modell.

Checkliste mit sechs Pflichten beim Tätowieren: Gewerbeanzeige, Hygiene-Verordnung, Gesundheitsamt, Tätowierfarben, Aufklärung, Haftpflichtversicherung
Sechs Pflichten, die ab der ersten selbstständigen Sitzung gelten. · Quelle: Beautinda, eigene Grafik

Wovon hängt dein Einkommen ab?

Eine amtliche Verdienstzahl nennt dieser Beitrag nicht, weil es keinen anerkannten Ausbildungsberuf mit Tarifvertrag gibt und die Spanne zwischen Anstellung, Umsatzbeteiligung und eigenem Studio groß ist. Rechne stattdessen mit den Faktoren, die du selbst beeinflussen kannst:

  • Stunden am Kunden pro Woche, nicht Stunden im Studio. Vorbereitung, Entwurf, Reinigung und Nachsorge bringen keinen Umsatz.
  • Dein Preis pro Sitzung oder Stunde und ob du Entwürfe gesondert berechnest.
  • Der Anteil, den das Studio behält, oder die Platzmiete.
  • Deine Kosten: Farben, Nadeln, Einmalmaterial, Sterilisation, Haftpflicht- und Krankenversicherung, die du als Selbstständige selbst trägst.
  • Auslastung: Wie viele Wochen im Voraus ist dein Kalender gefüllt, und wie viele Termine fallen aus.

Eine Tattoo-Sitzung blockiert oft mehrere Stunden; ein Ausfall kostet einen ganzen Nachmittag. Lass Termine online buchen, verlange eine Anzahlung und lege Stornofristen fest, die beide Seiten vor der Buchung sehen. Bei Beautinda sind Online-Buchung und Kalender im Free-Tarif enthalten, Anzahlung und Terminerinnerungen gehören zum Pro-Tarif; Aufklärungsbögen lässt du im VIP-Tarif digital unterschreiben, die PDF landet im Kundenprofil.

Wann kommt der Schritt ins eigene Studio?

Das Existenzgründungsportal des BMWK beschreibt, dass sich viele in der Anfangsphase einem Studio mit festem Standort anschließen und dort den Sitz ihres Gewerbes nehmen. Der eigene Standort ist der Schritt danach. Drei Zeichen sprechen dafür, dass du so weit bist:

  1. Dein Kalender ist über Monate gefüllt, und Kundinnen kommen wegen dir, nicht wegen des Studios.
  2. Du hast Rücklagen für Räume, Ausstattung, Sterilisator, Versicherung und die ersten Monate ohne vollen Umsatz.
  3. Gewerbeanzeige, Hygiene-Verordnung, Gesundheitsamt und REACH-Regeln sind für dich Routine, nicht Theorie.

Was dann konkret zu tun ist, von der Gewerbeanzeige über die Begehung durch das Gesundheitsamt bis zur Ausstattung, steht im Beitrag Tattoostudio eröffnen: Voraussetzungen, Hygiene und Anmeldung in Deutschland. Und wenn du den Sprung aus einer Anstellung planst, hilft dir der allgemeine Fahrplan für Beauty-Berufe: Vom Angestellten in die Selbstständigkeit: Beauty-Fahrplan.

Eine Aufklärung deiner Kundinnen gehört in jede Phase. Das Existenzgründungsportal des BMWK nennt eine gründliche Aufklärung und Beratung über mögliche gesundheitliche Komplikationen und ästhetische Risiken als wichtigen Schritt vor der Arbeit. Ob und ab welchem Alter du Minderjährige tätowieren darfst, klärst du mit einer rechtlichen Beratung; dieser Beitrag trifft dazu keine Aussage.

Quellen

Quellen, geprüft am 04.11.2026:

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